一般条款与条件(AGB) | 餐厅与活动规定 | Lindener Ratsstuben

一般条款与条件(AGB) | 餐厅与活动规定 | Lindener Ratsstuben

最后更新: April 2026

请注意,出于法律原因,仅我们法律文本的德文原版具有法律约束力。

其他语言的翻译仅作为非约束性服务提供,以增进理解。若有差异,始终以德文版本为准。

这是为了双方的法律确定性,因为司法管辖地和履行地均在德国。

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Lieferungen, die zwischen den Lindener Ratsstuben (im Folgenden „Restaurant“ oder „wir“) und ihren Gästen, Kunden sowie Veranstaltern (im Folgenden gemeinsam „Gast“ genannt) geschlossen bzw. erbracht werden.

1.2 Vertragspartner ist die Lindener Ratsstuben, Konrad-Adenauer-Straße 26, 35440 Linden, Deutschland.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als das Restaurant ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn das Restaurant in Kenntnis der AGB des Gastes die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.

2. Tischreservierungen und Stornierungsbedingungen

Reservierungen über unsere Website (Formular) sind unverbindliche Anfragen. Ein verbindlicher Vertrag (Tischreservierung) kommt erst durch unsere ausdrückliche, schriftliche oder telefonische Bestätigung zustande. Bei der Reservierung für größere Gruppen behalten wir uns vor, eine Vorab-Menüabsprache oder eine Anzahlung zu verlangen.

No-Show-Gebühr und Stornierung bei Kleingruppen (bis zu 7 Personen):

Wir bitten Sie, Reservierungen, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Erfolgt keine Absage und die Gesellschaft erscheint nicht (No-Show), behalten wir uns das Recht vor, pro nicht erschienener Person eine Ausfallgebühr in Höhe von 20,00 € in Rechnung zu stellen, sofern der Tisch nicht anderweitig vergeben werden konnte.

No-Show-Gebühr und Stornierung bei Gruppen (ab 8 Personen):

Für Gesellschaften ab 8 Personen gilt verbindlich:

  • Eine kostenfreie Stornierung der gesamten Reservierung ist bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Reservierungszeitpunkt möglich.
  • Änderungen der genauen Personenanzahl (Reduzierung) müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin mitgeteilt werden.
  • Sollte die Gruppe ohne rechtzeitige Absage nicht erscheinen (No-Show) oder mit deutlich weniger Personen als reserviert eintreffen, behält sich das Restaurant das Recht vor, eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe von 35,00 EUR pro fehlender Person in Rechnung zu stellen ("No-Show-Gebühr"). Dem Gast bleibt stets der Nachweis gestattet, dass dem Restaurant kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.

3. Veranstaltungen, Feierlichkeiten und Catering

3.1 Gesonderter Vertrag: Für geschlossene Gesellschaften, Hochzeiten, Firmenfeiern und Catering-Aufträge (Bankett-Veranstaltungen) wird ein separater, schriftlicher Veranstaltungsvertrag auf Basis eines individuellen Angebots geschlossen.

3.2 Mitteilung der Teilnehmerzahl: Der Veranstalter hat dem Restaurant die endgültige verbindliche Teilnehmerzahl spätestens fünf (5) Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Diese Zahl bildet die garantierte Mindestberechnungsgrundlage für die Erstellung der Rechnung. Erscheinen weniger Teilnehmer, wird dennoch die gemeldete Anzahl abgerechnet. Erscheinen mehr Teilnehmer, erfolgt die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl, wobei das Restaurant nicht garantieren kann, dass für die zusätzlichen Personen das gewünschte Menü in vollem Umfang verfügbar ist.

3.3 Rücktritt des Veranstalters (Stornierung): Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, so hat das Restaurant Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Wir räumen folgende Stornierungsstaffeln ein:

  • Bis 60 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei
  • 59 bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30% des entgangenen Speisenumsatzes
  • 29 bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50% des entgangenen Speisenumsatzes
  • 13 bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 80% des entgangenen Speisenumsatzes
  • Weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung: 100% des entgangenen Speisenumsatzes
Als Berechnungsgrundlage für den entgangenen Speisenumsatz gilt: (Vereinbarter Menü-/Buffetpreis x gemeldete Personenzahl). Wurde noch kein Menü vereinbart, wird ein branchenüblicher Durchschnittswert von 45,00 EUR pro Person angesetzt.

3.4 Mitbringen von Speisen und Getränken: Das Mitbringen jeglicher eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Restaurants. In solchen Ausnahmefällen (z.B. Hochzeitstorte, familieneigener Spezialwein) berechnet das Restaurant ein angemessenes Korkgeld für Getränke bzw. ein Gedeck- und Servicegeld für Speisen zur Deckung der Allgemeinkosten, Bereitstellung von Geschirr und Servicepersonal.

3.5 Gesetzliche Bestimmungen bei Festen: Der Veranstalter verpflichtet sich, bei Musik- und Tanzveranstaltungen notwendige Anmeldungen (z.B. GEMA) selbstständig und fristgemäß durchzuführen und das Restaurant von etwaigen Ansprüchen der Verwertungsgesellschaften oder Dritter freizustellen.

4. Gutscheine (Verkauf und Einlösung)

4.1 Erwerb: Geschenkgutscheine der Lindener Ratsstuben können im Restaurant erworben werden.

4.2 Gültigkeit und Einlösung: Gutscheine unterliegen der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei (3) Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.

4.3 Keine Barauszahlung: Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes (auch von Teilbeträgen) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso können Gutscheine nicht zum Kauf neuer Gutscheine verwendet werden. Bei Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit des Gutscheins übernimmt das Restaurant keine Haftung; in solchen Fällen ist ein Ersatz in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, der Erwerb lässt sich zweifelsfrei im System des Restaurants verifizieren.

5. Preise, Steuern und Zahlungsbedingungen

5.1 Preisauszeichnung: Alle auf unseren Speise- und Getränkekarten (im Restaurant sowie digital auf der Website) ausgewiesenen Preise sind Endpreise in Euro (EUR) und verstehen sich inklusive des Bedienungsgeldes und der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer der Bundesrepublik Deutschland.

5.2 Preisänderungen: Das Restaurant behält sich vor, Preise bei außergewöhnlichen Schwankungen im Marktumfeld (z.B. drastische Inflation bei Lebensmitteleinkäufen) kurzfristig anzupassen. Maßgeblich ist jeweils die am Tag der Leistungserbringung im Restaurant ausliegende Karte.

5.3 Fälligkeit und Zahlungsmittel: Alle in Anspruch genommenen Leistungen sind, sofern keine abweichenden Vereinbarungen (etwa bei großen Veranstaltungen) getroffen wurden, unmittelbar vor Verlassen des Restaurants in voller Höhe zur Zahlung fällig. Das Restaurant akzeptiert Barzahlung in Euro sowie gängige girocard- (ehemals EC-Karte) und gängige Kreditkarten (Visa, MasterCard).

5.4 Rechnungsstellung für Geschäftskunden: Die Zahlung auf Rechnung ist ausschließlich für vorher registrierte und freigegebene Firmenkunden oder bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung im Rahmen von Veranstaltungen möglich. Rechnungen des Restaurants sind in diesem Fall ohne Abzug binnen zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung auf das angegebene Konto fällig. Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

6. Allergien, Unverträglichkeiten und Speisenbeschaffenheit

6.1 Aufklärung und Beratung: Das Servicepersonal der Lindener Ratsstuben bemüht sich nach besten Kräften, Gäste auf Wunsch hinsichtlich in den Speisen enthaltener deklarationspflichtiger Allergene und Zusatzstoffe zu informieren. Gästen mit schweren Allergien wird dringend geraten, das Personal bereits bei der Reservierung und nochmals bei der Bestellung ausdrücklich auf diese hinzuweisen.

6.2 Kreuzkontaminationen: Wir weisen zwingend darauf hin, dass in den Küchenräumen des Restaurants eine Vielzahl unterschiedlichster Lebensmittel (inklusive sämtlicher Hauptallergene wie Nüsse, Sellerie, Gluten, Laktose, Krebstiere etc.) gleichzeitig gelagert und verarbeitet werden. Obgleich extrem hohe Hygienestandards eingehalten werden, können wir keine 100%ige Abwesenheit von Spuren bestimmter Allergene (Kreuzkontamination) garantieren. Eine absolute Haftung oder Garantie für absolute allergenfreie Speisen (z.B. "100% spurenfrei glutenfrei") wird daher seitens des Restaurants zum Schutz des eigenen Betriebes ausgeschlossen. Der Verzehr der Speisen erfolgt bei schweren Allergikern auf eigene Verantwortung.

7. Hausordnung und Verhalten an Gästen

7.1 Hausrecht: Der Inhaber bzw. die Geschäftsführung der Lindener Ratsstuben und deren stellvertretende Mitarbeiter üben das Hausrecht aus. Sie sind jederzeit berechtigt, Gästen, die den Betriebsablauf stören, das Personal beleidigen oder belästigen oder andere Gäste unzumutbar beeinträchtigen, Hausverbot zu erteilen.

7.2 Rauchverbot: In allen umschlossenen Gasträumen des Restaurants herrscht striktes gesetzliches Rauchverbot (inklusive E-Zigaretten und Vaporisatoren). Das Rauchen ist nur in den speziell ausgewiesenen Außenbereichen (etwa Terrasse) gestattet.

7.3 Mitbringen von Tieren: Das Mitbringen von Hunden ist nach vorheriger Absprache gestattet, vorausgesetzt, diese verursachen keine Ruhestörung und werden an der (kurzen) Leine geführt. Aggressive oder stark verschmutzte Tiere können vom Restaurant verwiesen werden.

8. Haftungsbeschränkungen

8.1 Sachschäden: Das Restaurant haftet für Sachschäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet das Restaurant nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei in diesem Fall die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt ist.

8.2 Personenschäden: Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants oder seiner Erfüllungsgehilfen basieren.

8.3 Verlust von Gegenständen: Für in das Restaurant oder zu Veranstaltungen mitgebrachte Garderobe, Taschen, technische Geräte (Smartphones, Laptops) und andere Wertgegenstände der Gäste wird vom Restaurant keine Aufbewahrungspflicht übernommen. Das Restaurant haftet dementsprechend nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen, es sei denn, der Verlust beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Restaurantpersonals.

8.4 Fahrrad- und PKW-Stellplätze: Soweit dem Gast ein Stellplatz (z.B. Parkplatz vor dem Restaurant) zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Restaurantgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge, Zweiräder oder deren Inhalte haftet das Restaurant nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Gastes (z.B. Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse im Rahmen einer Reservierung) werden streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Vollumfängliche Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Änderungen der AGB: Das Restaurant behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, sofern gesetzliche Änderungen, höchstrichterliche Rechtsprechung oder Marktgegebenheiten dies erfordern. Für bestehende, bereits gebuchte Verträge gelten jedoch stets die AGB in der zum Zeitpunkt der Reservierung gültigen Fassung.

10.2 Anwendbares Recht: Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Restaurant und dem Gast findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

10.3 Gerichtsstand: Ist der Gast ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergeben, der Sitz des Restaurants in Linden, bzw. das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Linden.

10.4 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Restaurant Lindener Ratsstuben: 一般条款与条件 (AGB) Lindener Ratsstuben

欢迎阅读 Lindener Ratsstuben 的一般条款与条件(Allgemeine Geschäftsbedingungen,简称 AGB)。这些条款明确规定了您在预订和使用我们位于林登的德国 意大利餐厅的服务时,包括餐饮消费以及九柱戏(Kegelbahn)场地租赁,所适用的法律框架和业务规则。当您通过我们的网站、电话或亲自到店进行预订并确认时,即表示您已阅读、理解并同意接受这些条款的约束。我们制定这些条款的目的是为了确保我们能为您提供高效、公平且高质量的服务体验,同时明确双方在交易过程中的权利和责任。

关于餐厅座位与九柱戏的预订政策

Lindener Ratsstuben,我们非常欢迎您提前预订座位或九柱戏场地,以确保您在林登的用餐和娱乐计划顺利进行。所有的预订请求只有在收到我们的明确确认(通常通过电子邮件或短信发送)后才正式生效。对于大型团体聚餐、特殊庆祝活动或较长时间的九柱戏场地包场,我们可能会要求您提前支付一定比例的定金,以锁定您的预订。如果您需要更改预订的时间或人数,请务必尽早通知我们。我们将根据实际的空闲情况,尽最大努力满足您的变更需求。但请注意,在繁忙时段,我们无法保证一定能完成所有的变更请求,敬请谅解。

取消预订的规定与相关费用

我们理解您的计划可能会发生意外改变。如果您需要取消在 Lindener Ratsstuben 的预订,请务必在预订时间前至少 24 小时通知我们,这样我们将不会收取任何取消费用。然而,对于没有提前通知的“未到店”(No Show)情况,或者在预订时间前不足 24 小时才进行取消的情况,特别是在涉及大量人数的餐饮预订或长期占用九柱戏(Kegelbahn)场地的预订时,我们保留收取一定金额的取消费或没收已付定金的权利。这是为了弥补我们在林登为您保留位置而可能造成的食物浪费和场地空置损失,希望您能理解我们的政策。

付款方式与餐厅内的行为准则

Lindener Ratsstuben 享用完美味的德国和意大利佳肴,或结束了欢乐的九柱戏活动后,您可以在餐厅内结账。我们接受现金支付以及各种主流的信用卡和借记卡付款。所有的账单金额均包含德国法定的增值税。同时,为了保证所有客人都能在林登享受到愉快、安全的体验,我们要求所有的客人在餐厅和九柱戏区域内遵守基本的公共秩序和行为准则。任何严重破坏餐厅环境、影响其他客人用餐体验,或违规操作九柱戏设备并造成损坏的行为,我们保留要求赔偿甚至请其离开餐厅的权利。我们致力于为您打造一个和谐、欢乐的餐饮与娱乐环境。